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   BVerwG, 24.02.1975 - III CB 55.74   

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https://dejure.org/1975,2386
BVerwG, 24.02.1975 - III CB 55.74 (https://dejure.org/1975,2386)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1975 - III CB 55.74 (https://dejure.org/1975,2386)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1975 - III CB 55.74 (https://dejure.org/1975,2386)
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  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1975 - III CB 55.74
    In dem vom Kläger bezeichnetenUrteil vom 11. Februar 1971 - BVerwG III C 39.70 - (BVerwGE 27, 184 [BVerwG 09.06.1967 - VII C 18/66]) hat das Bundesverwaltungsgericht nicht entschieden, daß der Erlös aus dem Verkauf von in Polen erworbenen Wirtschaftsgütern, wenn sie dort erst nach der deutschen Besetzung hergestellt wurden, nicht als Ertrag aus Nationalitätenvermögen anzusehen sei.
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1975 - III CB 55.74
    Als "bezeichnet" im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 2 VwGO kann ein Verfahrensmangel nur dann galten, wenn die konkreten Tatsachen dargelegt sind, die den behaupteten Verfahrensmangel ergeben (vgl.Beschluß vom 11. Mai 1971 - BVerwG VI B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81]).
  • BVerwG, 11.02.1971 - III C 39.70

    Feststellung eines Vertreibungsschadens

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1975 - III CB 55.74
    In dem vom Kläger bezeichnetenUrteil vom 11. Februar 1971 - BVerwG III C 39.70 - (BVerwGE 27, 184 [BVerwG 09.06.1967 - VII C 18/66]) hat das Bundesverwaltungsgericht nicht entschieden, daß der Erlös aus dem Verkauf von in Polen erworbenen Wirtschaftsgütern, wenn sie dort erst nach der deutschen Besetzung hergestellt wurden, nicht als Ertrag aus Nationalitätenvermögen anzusehen sei.
  • BVerwG, 29.10.1965 - IV B 10.65

    Begriff der Verfahrensmängel - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1975 - III CB 55.74
    Damit scheiden also als Verfahrensmängel solche Fehler aus, die dem Gericht bei der Entscheidung der Frage unterlaufen sind, ob die Klage materiell Erfolg hat (vgl.Beschluß vom 29. Oktober 1965 - BVerwG IV B 10.65 -).
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